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Lizenz-Evaluierungsvereinbarung

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Lizenz-Evaluierungsvereinbarung


Dieser Evaluierungslizenzvertrag (dieser "Vertrag") wird zwischen der CENIT AG, Industriestraße 52-54, 70565 Stuttgart, Deutschland, in diesem Vertrag als ''CENIT'' bezeichnet, und Ihrem Unternehmen, Ihrer Firma oder einer anderen Partei, hier als "Evaluator" bezeichnet, geschlossen. Es handelt sich um die Bedingungen für die Testphase von FASTSUITE Edition 2, im folgenden "Software" genannt.



1. Zweck


Der Zweck der Lizenz ist es, dem Evaluator eine Testmöglichkeit für die Software zu geben. Um eine solche Softwareevaluation zu ermöglichen, wird dem Evaluator eine Softwarelizenz für einen Zeitraum von einem Monat(en) ab Datum der Lieferung gewährt. Die durch diesen Vertrag gewährte Lizenz erlischt nach dem oben genannten Zeitraum, es sei denn, sie wird von CENIT durch schriftliche Mitteilung verlängert.


2. Software & Lizenz


CENIT gewährt dem Evaluator zu den folgenden Bedingungen eine nicht übertragbare Software und Lizenz zur Installation auf der Hardware des Evaluators.


a. Das Unternehmen darf ausführbare Programme, einschließlich der Software, erstellen und Kopien dieser Programme ausschließlich zum Zwecke der Bewertung der Software anfertigen. Kopien von ausführbaren Programmen, einschließlich der Software, müssen nach Gebrauch gelöscht werden.


b. Das Kopieren der Software, mit Ausnahme der in 2.a. definierten Klauseln, stellt einen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar.


c. Der Evaluator darf die Software, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der CENIT, keiner anderen Person als den Mitarbeitern des Evaluators in irgendeiner Form zur Verfügung stellen, offen legen oder anderweitig zugänglich machen. Der Evaluator wird nicht versuchen, den Quellcode der Software "rückzukompilieren", zu dekompilieren oder anderweitig zu ermitteln. Jeder derartige Versuch stellt einen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar, der CENIT zu rechtlichen Schritten berechtigt.


d. Der Evaluator verpflichtet sich geeignete Vorkehrungen, durch Anweisung, Vereinbarung oder anderweitig, mit den Mitarbeitern des Evaluators, die Zugang zur Software haben, zu treffen, um seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, in Bezug auf die Nutzung, Kopie, Änderung, Offenlegung, den Schutz und die Sicherheit der Software, zu erfüllen.


3. Softwarenutzungsfähigkeiten


Der Evaluator beauftragt qualifizierte Benutzer mit der Durchführung der Bewertung. Es wird vereinbart, dass diese Benutzer von CENIT geschult und unterstützt werden müssen, um die Software entsprechend zu nutzen und die Bewertung durchführen zu können. Diese Anwenderschulung ist nicht Bestandteil der Evaluierungsvereinbarung und erfordert eine spezielle, projektspezifische Vereinbarung.


4. Support Leistungen


CENIT wird sich im Rahmen des Möglichen bemühen, die Software während der Laufzeit dieser Lizenz in gutem Betriebszustand zu halten und auf die Anfragen des Evaluators nach technischer Unterstützung antworten, die entweder telefonisch oder per E-Mail gestellt werden.


5. Beendigung


Am Ende der Laufzeit dieser Vereinbarung oder wenn der Evaluator die Nutzung der Software einstellt, wenn dies früher geschieht, wird das Unternehmen die Software einschließlich jeglicher Dokumentation an CENIT zurückgeben. Das Unternehmen bescheinigt CENIT schriftlich, dass die gesamte Software und Dokumentation zurückgegeben wurde und vom Evaluator nicht mehr verwendet wird.


6. Bewertungsrückmeldung


Am Ende der Bewertung verpflichtet sich der Evaluator, einem Fragesteller schriftlich über die Softwarefähigkeiten zu antworten und ein Feedback über den Verlauf der Evaluierung zu geben.


7. Besitz und Nutzung


a. Alle Kopien der Software sind vertrauliches und urheberrechtlich geschütztes Eigentum von CENIT und das Eigentumsrecht an ihnen verbleibt bei CENIT. Diese Vereinbarung und die Nutzung der Software durch das Unternehmen gelten nicht als Übertragung von CENIT-Rechten an Patenturheberrechten und Geschäftsgeheimnissen in der Software auf den Evaluator. Es wird kein Eigentumsrecht an der Software auf den Evaluator übertragen.


b. CENIT ist berechtigt, alle durch diese Vereinbarung gewährten Lizenzen und Rechte des Evaluators zu kündigen, wenn der Evaluator die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhält. Der Evaluator verpflichtet sich, die Software und jegliche Dokumentation unverzüglich zurückzugeben.


c. Der Evaluator hat kein Recht, Handbücher zu vervielfältigen oder zu verwenden, es sei denn, dies geschieht in Verbindung mit der Nutzung der Software; die unbefugte Nutzung oder Vervielfältigung von CENIT-Handbüchern stellt eine Verletzung dieser Vereinbarung dar, die das CENIT zu rechtlichen Maßnahmen berechtigt.


8. Garantieausschluss und Haftungsbeschränkung


CENIT gibt keine Garantien, weder ausdrücklich noch andeutend, weder nach geltendem Recht noch auf andere Weise, für Gegenstände oder Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erbracht werden. CENIT lehnt ausdrücklich alle angedeuteten Garantien der Marktfähigkeit für einen bestimmten Zweck ab. Keine Zusicherung oder andere Erklärung, einschließlich Aussagen über die Leistungsfähigkeit, die Eignung für den Gebrauch oder die Leistung der Software, weder von CENIT-Mitarbeitern noch von anderen, gilt als Garantie von CENIT für einen bestimmten Zweck oder begründet eine Haftung von CENIT.


Keine der Parteien haftet der anderen Partei gegenüber für zufällige, Folge-, besondere oder exemplarische Schäden, die sich aus der Verwendung der Software ergeben oder durch einen Defekt, Ausfall oder eine Funktionsstörung verursacht werden, unabhängig davon, ob der Anspruch auf solche Schäden auf Garantie, Vertrag, unerlaubter Handlung, Fahrlässigkeit oder anderweitig beruht.


9. Übertragung


Der Evaluator darf die Lizenz der Software nicht abtreten, sublizenzieren oder übertragen. Jeglicher Versuch, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte weiterzulizenzieren, abzutreten oder zu übertragen, ist ungültig.


10. Vollständige Vereinbarung


Der Evaluator stimmt ferner zu, dass dies die vollständige und einzige Erklärung der Vereinbarung zwischen der CENIT und dem Evaluator ist, die jeglichen Entwurf, jede vorherige mündliche oder schriftliche Vereinbarung und jegliche andere Kommunikation zwischen ihnen im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieser Vereinbarung ersetzt.


Der Evaluator erkennt an, dass er diese Vereinbarung gelesen hat, sie versteht und akzeptiert, an ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden zu sein. Als Zeuge dafür haben die Parteien diese temporäre Evaluierungslizenz von ihren ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern unterzeichnet.

 


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